Viele Inhaftierte haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Das heißt, dass der Erst- oder Wiederbezug beantragt werden muss. Die Zuständigkeit des Jobcenters beginnt erst nach der Haftentlassung. Wichtig ist daher die Vorbereitung auf das komplexe Verfahren bereits während der Haft. In der Haft können die Inhaftierten sich an die Resoberater/-innen der Agentur für Arbeit wenden.
Wohnraumerhalt während kurzer Haftstrafen und Wohnraumbeschaffung nach der Entlassung stellen Inhaftierte und Haftentlassene oft vor sehr große Herausforderungen. Ein fester Wohnsitz beeinflusst nicht nur die eigenen Startchancen positiv, sondern entscheidet auch über eine Reihe administrativer Vorgänge, wie etwa die Zuordnung zu einem Jobcenter, deren Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip gilt.
Schulden zu haben und die daraus resultierenden Konsequenzen nicht alleine bewältigen zu können, ist eines der am häufigsten genannten Probleme von inhaftierten Menschen. Verschuldet zu sein kann dabei nicht nur für die betroffene Person sondern auch für deren Familie existenzbetrohend sein. Die folgenden Kontaktdaten sollen dabei helfen, in einer Krisensituation Hilfe zu finden. Die Informationen und Materialien auf diesen Seiten geben aber auch Hilfestellung dabei, Schulden zu vermeiden.
Die Einbindung in ein funktionierendes soziales Netz in und nach der Haft wirkt rückfallpräventiv. Viele Inhaftierte und Haftentlassene haben keine stabilen familiären Bindungen. Dies hängt zum einen mit psychosozialen Faktoren zusammen, aber auch administrative Faktoren spielen eine wichtige Rolle. Der Kontakt zu Behörden und Zahlstellen erfordert beispielsweise gewisse Kompetenzen, die unter Umständen erst erworben werden müssen.
Frauen haben in vielen Bereichen einen besonderen Beratungsbedarf bzw. sind in der Beratungs mit Frauen andere Themen wichtig als bei Männern. Im Folgenden finden Sie daher Informationen und Materialien, die vor allem für Frauen relevant sind.
Ein großer Anteil von Inhaftierten in den Berliner Justizvollzugsanstalten hat keinen deutschen Pass. Zu allen übergangsrelevanten Faktoren, die den Einstieg in ein straffreies Leben ohnehin zu einer Herausforderung werden lassen, kommen bei ihnen weitere ausländerrechtliche Fragestellungen hinzu.
Psychosoziale Themen haben einen großen Einfluss auf das Gelingen oder Nicht-Gelingen der Integration nach der Haft. Die im Netzwerk identifizierten Problemfelder sind dabei: Soziale Kompetenzen, Konfliktbewältigung, Umgang mit Gewalt, Tataufarbeitung und die Reflektion der eigenen Situation.
Drogenkonsum und Abhängigkeit sind übergangsrelevante Themen. Mitunter kommt es vor, dass bereits zum Zeitpunkt der Inhaftierung eine Abhängigkeit besteht, die in der Behandlung und der Entlassungsvorbereitung berücksichtigt werden muss. Die Teilnahme und Zuordnung zu den vollzugsinternen Maßnahmen und Behandlungen hängen vom gesundheitlichen Zustand der Inhaftierten ab. Hat in der Haft eine Substitution der Betroffenen stattgefunden, so ist darauf zu achten, dass diese im Rahmen des Übergangsmanagements fortgeführt wird.
In den Berliner Justizvollzugsanstalten wirken an verschiedenen Stellen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit.
Die Anzahl von Inhaftierten, die älter als 50 Jahre alt sind, steigt in den Berliner Justizvollzugsanstalten. Auf den folgenden Seiten finden Sie Angebote und Informationen speziell für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren.