Wohnraumerhalt während kurzer Haftstrafen und Wohnraumbeschaffung nach der Entlassung stellen Inhaftierte und Haftentlassene oft vor sehr große Herausforderungen.  Ein fester Wohnsitz beeinflusst nicht nur die eigenen Startchancen positiv, sondern entscheidet auch über eine Reihe administrativer Vorgänge, wie etwa die Zuordnung zu einem Jobcenter, deren Zuständigkeit nach dem Wohnortprinzip gilt.

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