In der Entlassungsvorbereitung spielt das Thema Finanzkompetenz eine wichtige Rolle. Viele Inhaftierte haben Schulden bei verschiedenen Gläubigern und stehen vor der Herausforderung, die Tilgung aus dem Vollzug heraus zu organisieren oder sich um Stundung zu bemühen. Aufgabe der Schuldnerberatung aber auch des Sozialdienstes und externen Berater/-innen ist es daher oft, zunächst einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben, offene Forderungen und die jeweiligen Zuständigkeiten zu erhalten.

Eröffnung Konto / Pfändungsschutzkonto

Institution

  • Bank / Geldinstitut
Erforderliche Unterlagen 
  • Gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Für die Beantragung eines Dispositionskredit wird ein Einkommensnachweis benötigt
Schuldnerberatung
 Institution
Erforderliche Unterlagen 
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Einkommensnachweise z.B. Lohn/Gehaltsabrechnungen,
  • Bescheide Arbeitslosengeld oder Rente etc.
  • gegebenenfalls Kreditverträge
  • schriftliche Unterlagen zu den Forderungen (Verträge, Mahnungen, etc.)
Hinweise
Übernahme von Mietrückständen
Institution
  • Jobcenter
  • Träger der Sozialhilfe
Erforderliche Unterlagen   
  • Antrag auf Darlehensgewährung nach § 22 V SGB II
  • Antrag auf Darlehensgewährung nach § 34 I SGB XII

 

 

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