Eine der größten Herausforderungen nach der Haftentlassung ist das Finden geeigneten Wohnraums. Besonders der Übergang in eine eigene Wohnung ist derzeit durch die zunehmende Verteuerung des Wohnraumes in Berlin schwierig. Bereits während der Haft gilt es daher, gemeinsam herauszufinden, welche Wohnform geeignet ist (eine eigene Wohnung, ein Übergangswohnheim, betreutes Wohnen, Unterbringung in der Familie), ggfs. eine Wohnung zu finden und die entsprechende Finanzierung, z. B. durch die Soziale Wohnhilfe zu beantragen.
Mietvertrag | |
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Institution |
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Erforderliche Unterlagen |
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Kostenübernahme im Rahmen des SGB II | |
Institution |
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Erforderliche Unterlagen |
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Kostenübernahme im Rahmen des SGB XII | |
Institution |
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Erforderliche Unterlagen |
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Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (als besonderer Teil des SGB I) | |
Institution |
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Erforderliche Unterlagen |
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Wohnberechtigungsschein | |
Institution | Wohnungsämter der Bezirke |
Erforderliche Unterlagen |
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Anmeldung beim Einwohnermeldeamt | |
Institution |
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Erforderliche Unterlagen |
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Erstausstattung der Wohnung | |
Institution |
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Erforderliche Unterlagen |
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