Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und der Kommunen und verantwortlich für die Gewährung der Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende).

Eine große Anzahl der Inhaftierten ist nach der Entlassung berechtigt, Transferleistungen aus dem Jobcenter zu erhalten.

Während der Inhaftierung besteht kein Anspruch auf Leistungen.

 

Zuständigkeit

  • Die Meldeadresse ist nach der Entlassung nicht mehr die JVA, sondern die letzte Meldeadresse in Berlin.
  • Bei Klient/-innen, die nicht aus Berlin kommen greift die so genannte „Geburtstagsliste“, aus der die Zuständigkeit der Berliner Bezirke hervorgeht. Dies gilt auch für EU-Bürger/-innen.
  • Alle Jobcenter in Berlin
  • Da die Jobcenter nicht für Menschen zuständig sind, die sich in Haft befinden, empfiehlt es sich, sich im Vollzug an die Agentur für Arbeit zu wenden, also die Resoberater/-innen, da es auch bei Beantragung von Leistungen nach dem SGB II nach der Haft notwendig ist, nachzuweisen, dass 1) kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III besteht oder 2) diese Leistungen nicht ausreichen.

 

Formulare und Links

Notwendige Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular ALG II mit allen erforderlichen Anlagen

Bei Inhaftierung ist es unbedingt erforderlich, eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter zu machen! Wird dies versäumt, können die erhaltenen Leistungen rückgefordert werden.

Formular Veränderungsmitteilung

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Haftentlassungsschein
  • Zeugnisse
  • Arbeitsbescheinigung der JVA
  • Arbeitsbescheinigung anderer Arbeitgeber

Grundlegende Dokumente

Die benötigten Dokumente sollen in Kopie mitgebracht haben. Es werden keine Originale angenommen! 

  • Personalausweise oder Reisepässe und aktuelle Anmeldebestätigung sämtlicher Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Ohne gültigen Bundespersonalausweis oder Pass (mit gültigem Aufenthaltstitel) und aktueller Meldebescheinigung kann eine Anmeldung nicht erfolgen!
  • Nachweis über den gültigen Aufenthaltstitel jeder Person (wenn nötig)
  • Meldebescheinigung (bei Umzug, oder wenn kein Personalausweis vorhanden ist)
  • Krankenversicherungsnummern aller Personen
  • Sozialversicherungsausweise aller Personen
  • Rentenversicherungsnummern aller Personen
  • Geburtsurkunden bei Neugeborenen

Vermögen

  • Bankkarte
  • Kontoauszüge der letzten 4 Wochen aller vorhandenen
  • Konten
  • Vermögensnachweise
  • Sparbücher, Sparbriefe, sonstige Wertpapiere
  • Kfz-Schein
  • Grundbuchauszug
  • Bausparverträge
  • Nachweis über Kapitallebensversicherungen
  • Nachweis über private Rentenversicherungen

Einkommen

  • schriftliche Erklärung, wovon Bedarfsgemeinschaft bisher gelebt hat
  • Einkommensnachweis aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Arbeitsvertrag
  • letzte Lohnabrechnung
  • Rentenbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder
  • Bafög
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

 

Kosten der Unterkunft

  • Mietvertrag, letzte Mietänderung, Mietbescheinigung
  • Heizkostennachweis (z.B. Gas-Einstufung)
  • Betriebskostenrechnung
  • Nachweis über Schuldzinsen und Nebenkosten für die Immobilie (bei Selbstnutzung)

 

Ein Online Angebot vom  Im Auftrag der