Das Thema Migration und Integration im Berliner Vollzug
Inhaftierte Menschen durchlaufen die Phasen der Haft in allen Anstalten unabhängig von der Staatszugehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus von der Aufnahme bis zur Entlassungsvorbeitung.
Dennoch gibt es spezifischen Herausforderungen, mit denen Menschen mit internationaler Geschichte konfrontiert sind.
Zuständigkeiten
In der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird das Thema durch den Fachreferenten Herr Robin Walborn vertreten, der für alle Abstimmungen zum Thema verantwortlich ist.
Sprache und Sprachmittlung
Der Berliner Justizvollzugsvollzug ist sehr divers. Über 90 verschiedene Nationen sind vertreten, entsprechend groß ist die sprachliche Vielfalt.
Für die Sprachmittlung steht im Vollzug ein Zentraler Dolmetscherdinest zur Verfügung. Darüber hinaus können Übersetzungsgeräte genutzt werden.
Die Kommunikation in deutscher Sprache in den übergangsrelevanten Bereichen Beschäftigung und Qualifizierung aber auch im Haftalltag wird angestrebt. In allen Haftanstalten gibt es daher Deutschkurse.
Religiöse Betreuung
Für viele Gefangenen spielt die Religion eine eichitge Rolle oder bekommt während der Inhaftierung eine stärkere Relevanz. In allen Anstalten gibt es daher die Möglichkeit, sich an religiöse Betreuunde oder Seelsporger:innen zu wenden.
Ausländerrechtliche Fragestellungen
Die Klärung ausländer rechtlicher Fragestellungen gehört zur Arbeit des Sozialdienstes in den Anstalten sowie der Träger, die im Rahmen des Übergangsmanagements in den Anstalten vertreten sind. Häufige Themen sind die Klärung des Aufenthaltsstatus und den sich daraus ableitenden Rechten und Pflichten.
Der Vollzug arbeitet dazu eng mit dem Landesamt für Einwanderung zusammen.