Gesundheit in Haft - Suchterkrankungen und Substitution


Menschen, die mit einer Suchterkrankung in den Vollzug kommen werden medizinisch versorgt und im Bedarfsfall auch substituiert. 
Innerhalb des Vollzuges ist der medizinische Dienst für diese Behandlung verantwortlich. 

Zuständigkeiten und Gremien 
In der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird das Thema durch den Fachreferenten Robin Walborn vertreten, der für alle Abstimmungen zum Thema verantwortlich ist und den internen Arbeitskreis "Koordination Drogen- und Suchthilfe" leitet.
Unter der Leitung der Senatsverwaltung für Gesundheit tagt zudem der Arbeitskreis Haft, in dem unter anderem Standards für Sucht- und Drogenberatung in Haft formuliert werden. 
Substitution

Wenn eine Substitution erforderlich ist, erfolgt diese nach den selben Standards wie außerhalb des Vollzuges. 
Die entsprechenden Medikamente werden - auch unter Berücksichtigung von eventuellem Beikonsum - verordnet und die Einnahme überwacht. 

In den Anstalten gibt es eigene Substitutionsbereiche und es findet eine psychosoziale Betreuung durch den Sozialdienst statt. 

Im Rahmen der Behandlung finden regelmäßige Abstinenzkontrollen statt. 

Zusammenarbeit mit Freien Trägern  
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Wie geht es nach der Haft weiter?  
In Zusammenarbeit mit dem medizinischen Dienst, dem Sozialdienst und ggfs. mit freien Trägern wird  darauf hingewirkt, dass die Behandlung und Substitution nach der Entlassung fortgesetzt wird. 
Anlaufstellen 

 

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