Das Thema Gesundheit im Berliner Vollzug
Inhaftierte Menschen sind während der Inhaftierung nicht über eine Krankenkasse krankenversichert, sondern über den Justizvollzug.
Die Versorgung ist sehr umfassend und beinhaltet alle Bereiche, die auch Menschen außerhalb der Haft zur Verfügung stehen, dennoch ergeben sich aus der Zuständigkeit einige Besonderheiten, z.B. dass keine freie Arztwahl besteht.
Zuständigkeiten
In der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird das Thema durch die Fachreferentin Frau Hannah Ebenauer vertreten, die für alle Abstimmungen zum Thema verantwortlich ist.
Medizinische Versorgung in Haft
Arztlicher Dienst
Informationen zur medizinischen Versorgung
Vorsorge
HIV
Arbeit der Träger
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Gesundheitsfürsorge nach der Haft
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Anschlussversorgung, außer Substitution, die als eigenes Thema aufgegriffen wird