Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfebedürftigkeit.

Institution

Grundsicherungsämter der Bezirke

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis

  • Nachweise über Einkommen und monatlich anfallende Ausgaben

  • Kontoauszüge

  • ggfs. weitere Belege (z.B. ärztliche Gutachten)

    Was genau vorzulegen ist, erfahren Antragsstellende im jeweiligen Grundsicherungsamt.

 

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