Das Thema Gesundheit im Berliner Vollzug
Inhaftierte Menschen haben während der Haft Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung, die der medizinischen Versorgung außerhalb des Justizvollzuges entspricht. Der Anspruch umfasst auch Vorsorgeleistungen und die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln. Im Vergleich zur medizinischen Versorgung außerhalb des Justizvollzuges weist die Gesundheitsfürsorge in Haft einige Besonderheiten auf, wie z. B. dass keine freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes besteht.
Während ihrer Inhaftierung sind inhaftierte Menschen nicht über eine Krankenversicherung krankenversichert, sondern über den Justizvollzug. Die Art und der Umfang der medizinischen Leistungen wird unter den Paragrafen 70 bis 77 im Berliner Strafvollzugsgesetz geregelt.
Zuständigkeiten
In der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wird das Thema durch die Fachreferentin Frau Hannah Ebenauer vertreten, die für alle Abstimmungen zum Thema verantwortlich ist.
Innerhalb der Anstalten wird das Thema durch die Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte sowie die Mitarbeitenden der Arztgeschäftsstellen vertreten.
Medizinische Versorgung in Haft
Ärztliche und pflegerische Versorgung in den Justizvollzugsanstalten
Alle Justizvollzugsanstalten verfügen über Ambulanzen, die sogenannten Arztgeschäftsstellen (AGST), in denen die Inhaftierten ärztlich und pflegerisch durch Anstaltsärztinnen und -ärzte sowie das Pflegepersonal versorgt werden.
Informationen zur medizinischen Versorgung
Ärztliche und pflegerische Versorgung im Justizvollzugskrankenhaus
Im Justizvollzugskrankenhaus (JVK) werden die Inhaftierten sowohl ambulant als auch stationär von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal sowie Therapeutinnen und Therapeuten versorgt.
Informationen zum Justizvollzugskrankenhaus
Vorsorgeleistungen
Inhaftierte Menschen haben während der Haft Anspruch auf Vorsorgeleistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Dazu gehören z. B. Impfungen, Testungen auf Infektionskrankheiten und Vorsorgeuntersuchungen. Inhaftierte können sich bei der Aufnahme im Justizvollzug sowie jederzeit während der Inhaftierung auf Infektionskrankheiten, wie z. B. HIV oder Hepatitis C testen lassen. Sollte eine Infektion festgestellt werden, erhalten die Inhaftierten eine leitliniengerechte Behandlung der Infektion.
Psychische Erkrankungen und Therapie
Inhaftierte, bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, erhalten eine entsprechende psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Versorgung. Dafür stehen in den Justizvollzugsanstalten und im Justizvollzugskrankenhaus Mitarbeitende des Psychologischen Dienstes, Psychiaterinnen und Psychiater sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung.
Im Justizvollzugskrankenhaus gibt es eine Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie (APP), in der psychisch erkrankte männliche Inhaftierte stationär behandelt werden. Das ärztliche Team der APP versorgt zusätzlich die psychiatrische Ambulanz und eine teilstationäre Nachsorgestation für Inhaftierte der JVA Tegel, die aus der APP entlassen wurden.
Gesundheitsfürsorge nach der Haft
Inhaftierte werden im Rahmen des Übergangsmanagements auf die Zeit nach der Haft vorbereitet. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer nahtlosen medizinischen Versorgung.
Der Sozialdienst (Gruppenleitungen), die Mitarbeitenden des Vollzugsdienstes (Gruppenbetreuerinnen und Gruppenbetreuer) oder die Mitarbeitenden der freien Träger der Übergangsbegleitung prüfen gemeinsam mit den Inhaftierten eine eventuell aus der Zeit vor der Inhaftierung bestehende Krankenversicherung bzw. bereiten die Beantragung einer Krankenversicherung vor. Die Aufnahme in eine Krankenversicherung kann allerdings erst nach der Haft erfolgen, sodass der Prozess während der Haft lediglich vorbereitet werden kann.
Neben der Vorbereitung der Beantragung der Krankenversicherung ist auch die Organisation von Anschlussbehandlungen Teil des Übergangsmanagements. Hierfür werden gemeinsam mit den Inhaftierten Praxen, Kliniken und Therapiezentren gesucht, in denen während der Haft durchgeführte Behandlungen fortgesetzt werden. Die Inhaftierten werden bei der Kontaktaufnahme mit relevanten externen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesen und psychotherapeutischer Einrichtungen sowie Beratungsstellen unterstützt.