An dieser Stelle soll ein kurzer Erklärtext stehen, was der Aufenthaltsstatus ist und warum er die Grundlage für alle weiteren Schritte ist. 

Der Aufentstatus lässt sich an dem offiziell bescheinigten Aufenthaltstitel festmachen. Dieser ist der rechtliche Rahmen  für alle übergangsrelevanten Fragestellungen. 

  • Ist eine Person bleibeberechtigt?
  • Welche Leistungen kann eine Person empfangen?
  • Ist sie berechtigt zu arbeiten?

Quellen verlinken! 

Bevor Sie sich in ein Thema weiterklicken, klären Sie verbindlich den Status. Eine Auskunft der Inhaftierten reicht nicht aus.

Gesucht wird ein Dokument. Dies kann z B in der Hauskammer liegen

Hinweise der Freien Hilfe auf der Cloud verlinken

Wenn die Information nicht vorliegt wenden Sie sich an 

BAMBF

LEA

 

Info: in der Haft hat der Aufenthaltsstatus mitunter etwas weniger Gewicht, weil eine Teilnahme an Maßnahmen (z.B. BA) mitunter möglich ist, auch wenn kein Titel vorliegt. 

                 
              Duldung       EU Bürger:in  Aufenthaltsberechtigt       Ausreisepflichtig  ASYL

 

 

 

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